AGB

Geltungsbereich

Rugi Industrieservice GmbH, ist ein Dienstleistungsunternehmen für die Qualitätskontrolle. Wir führen die uns übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Rugi Industrieservice GmbH  in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Arbeiten ausführt.

Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung an Rugi Industrieservice GmbH diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich zu fixieren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen unserseits nicht anerkannt. Eine etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen berührt die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werksvertragspartner verpflichtet im Sinne des tatsächlich gewollten zu verfahren.

Vertragsabschluss, Konditionen
Angebote der Firma Rugi Industrieservice GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens Rugi Industrieservice GmbH oder durch den Beginn der Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.

Ausführung durch Dritte
Rugi Industrieservice GmbH ist berechtigt, eigene vertragliche Leistungen durch Dritte zu erbringen.

Zahlungsbedingungen
(1) Rugi Industrieservice GmbH berechnet dem Besteller die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Absprache. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material oder sonstige Verzögerungen, die nicht von Rugi Industrieservice GmbH verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Unsere Arbeitszeiten gelten ab "Eingang/Pförtner" bis zum "Ausgang/Pförtner" ohne Abzug von Pausen. Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Nach diesem Zeitraum behält sich Rugi Industrieservice GmbH vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte Rugi Industrieservice GmbH nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Rugi Industrieservice GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Rugi Industrieservice GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Rugi Industrieservice GmbH über den Betrag verfügen kann.
(2) Das Zahlungsziel des ANs beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des ANs überwiesen.
(3) Das Zahlungsziel für Lieferanten von Rugi Industrieservice GmbH beträgt 10 Werktage nach Erhalt der Rechnung.
Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des Lieferanten überwiesen.

Zwischenrechnungen
Rugi Industrieservice GmbH ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen, Zwischenrechnungen zu erstellen.
Rugi Industrieservice GmbH ist auch berechtigt, für bestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche, Zwischenrechnungen zu erstellen.

Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung
Rugi Industrieservice GmbH verpflichtet sich, die ihm übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung und so weiter, auch wenn sie bei Lieferanten von Rugi Industrieservice GmbH  oder deren Unterlieferanten eintreten - hat Rugi Industrieservice GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind gegenüber Rugi Industrieservice GmbH unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.
Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht angemessener Frist fehlschlägt, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen Rugi Industrieservice GmbH stehen nur dem Besteller unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung von Rugi Industrieservice GmbH für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in Rede steht. Für etwaige Reklamationsbeanstandungen aus den ausgeführten Tätigkeiten von Rugi Industrieservice GmbH, können nur durch Nachkontrollen-, Nachsortierungen-, sowie Nacharbeiten durch den Vertragspartner zu Lasten von Rugi Industrieservice GmbH abgegolten werden. Dies kann jedoch nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.

Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Die Tätigkeit des Rugi Industrieservice GmbH Mitarbeiters beim Auftraggeber unterliegt den für den Betrieb des Auftraggebers geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Auftraggeber unbeschadet der Pflichten des Auftragsnehmers. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhüttungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen
des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der Auftraggeber hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des Auftraggebers chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der BGV A 4 ausübt, hat der Auftraggeber vor Beginn dieser Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen.

Deutsches Recht, Gerichtstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Rugi Industrieservice GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Gütersloh ausschließlicher Gerichtstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.