AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Rugi Industrieservice, ist ein Dienstleistungsunternehmen für die Qualitätskontrolle. Wir führen die uns
übertragenen Arbeiten als Werksunternehmer im Sinn des § 631 BGB ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen aus. Entgegenstehenden Bedingungen wird hiermit widersprochen. Die nachfolgenden Bedingungen gelten auch dann, wenn Rugi
Industrieservice in Kenntnis entgegenstehender oder von seinen Bedingungen abweichender Arbeiten
ausführt.
Der AG erkennt mit der Auftragserteilung an Rugi Industrieservice diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind ausdrücklich schriftlich zu fixieren. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung werden diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen entgegenstehende Bedingungen unserseits nicht anerkannt. Eine etwaige
Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen berührt
die Gültigkeit und Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Bei Unabwendbarkeit einzelner Bedingungen sind die Werksvertragspartner verpflichtet im Sinne des tatsächlich gewollten zu verfahren.
Vertragsabschluss, Konditionen
Angebote von Rugi Industrieservice sind freibleibend und unverbindlich. Der Werkvertrag kommt nach
Bestellung erst durch die ausdrückliche Bestätigung seitens Rugi Industrieservice oder durch den Beginn der Ausführung der übertragenen Werkleistung zustande.
Ausführung durch Dritte
Rugi Industrieservice ist berechtigt, eigene vertragliche Leistungen durch Dritte zu erbringen.
Zahlungsbedingungen
(1) Rugi Industrieservice berechnet dem AG die Vergütung nach Maßgabe der vertraglichen Absprache. Wartezeiten auf Bereitstellung von Material oder sonstige Verzögerungen, die nicht von Rugi
Industrieservice verursacht werden, müssen mit berechnet werden. Unsere Arbeitszeiten gelten ab
"Eingang/Pförtner" bis zum "Ausgang/Pförtner" ohne Abzug von Pausen.
Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Nach diesem
Zeitraum behält sich Rugi Industrieservice vor, Verzugszinsen zu berechnen. Sollte Rugi Industrieservice nach der dritten Mahnung gezwungen sein, einen Anwalt einzuschalten, werden die gesamten
Anwaltskosten in Rechnung gestellt. Rugi Industrieservice ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des AG Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den AG
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so
ist Rugi Industrieservice berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Rugi Industrieservice über den Betrag verfügen kann.
(2) Das Zahlungsziel des AN beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des ANs überwiesen.
(3) Das Zahlungsziel für Lieferanten von Rugi Industrieservice beträgt 10 Werktage nach Erhalt der
Rechnung. Die Zahlung wird per Banküberweisung auf das Bankkonto des Lieferanten überwiesen.
Zwischenrechnungen
Rugi Industrieservice ist berechtigt, für sich abgeschlossene Teile und vereinbarte Leistungen,
Zwischenrechnungen zu erstellen.
Rugi Industrieservice ist auch berechtigt, für bestimmte Zeiträume, etwa jeweils eine Woche,
Zwischenrechnungen zu erstellen.
Lieferverzögerung, Haftung, Gewährleistung
Rugi Industrieservice verpflichtet sich, die ihm übertragenen Werkleistungen nach Maßgabe der vertraglichen Abrede fristgerecht auszuführen. Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten von Rugi Industrieservice oder deren Unterlieferanten eintreten – hat Rugi Industrieservice auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Etwaige Gewährleistungsansprüche des AG sind gegenüber Rugi Industrieservice unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Sie werden zunächst auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht angemessener Frist fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen Rugi Industrieservice stehen nur dem AG unmittelbar zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung von Rugi Industrieservice für Schäden aus ihrer werkvertraglichen Tätigkeit wird ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzliche Vertragsverletzung in Rede steht. Für etwaige Reklamationsbeanstandungen aus den ausgeführten Tätigkeiten von Rugi Industrieservice, können nur durch Nachkontrollen-, Nachsortierungen-, sowie Nacharbeiten durch den Vertragspartner zu Lasten von Rugi Industrieservice abgegolten werden. Dies kann jedoch nur innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Arbeiten erfolgen.
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Die Tätigkeit des Rugi Industrieservice-Mitarbeiters beim AG unterliegt den für den Betrieb des AG geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den AG obliegen dem AG unbeschadet der Pflichten des AN. Der AG trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der AG hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des AG chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der DGUV Vorschrift 6 ausübt, hat der AG vor Beginn dieser Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
Die Tätigkeit des Rugi Industrieservice-Mitarbeiters beim AG unterliegt den für den Betrieb des AG geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts; die hieraus sich ergebenden Pflichten für den AG obliegen dem AG unbeschadet der Pflichten des AN. Der AG trägt dafür Sorge, dass alle am Beschäftigungsort des Mitarbeiters geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden und Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe gewährleistet sind. Der AG hat den Mitarbeiter über die bei den zu verrichtenden Tätigkeiten auftretenden arbeitsplatzspezifischen Gefahren sowie über die Maßnahmen zu deren Abwendung vor Beginn der Beschäftigung zu informieren. Soweit der Mitarbeiter bei der Tätigkeit im Betrieb des AG chemischen, physikalischen oder biologischen Einwirkungen ausgesetzt ist oder gefährdende Tätigkeiten im Sinne der DGUV Vorschrift 6 ausübt, hat der AG vor Beginn dieser Tätigkeiten eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung durchzuführen. Im Falle eines Arbeitsunfalls hat der AG den AN unverzüglich zu benachrichtigen.
Deutsches Recht, Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Rugi Industrieservice und dem AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der AG Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist das Amtsgericht Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.